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Verlorene Flugtickets müssen nicht bezahlt werden Sie stehen am Flughafen und haben die Tickets zu Hause vergessen, oder gar verloren? Die Fluggesellschaft stellt Ihnen gegen eine kleine Gebühr neue Flugtickets aus. Für Ersatztickets darf die Gesellschaft nicht den vollen Preis berechnen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig aufmerksam. Allerdings muss der Reisende seine Identität nachweisen können, zum Beispiel mit Hilfe des Reisepasses.
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