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Wenn
am Urlaubsort Mängel auftauchen, wenden Sie sich unverzüglich an
die örtliche Reiseleitung.
Warten Sie nach Möglichkeit nicht ab,
bis der Reiseleiter seine nächste Reiseleitersprechstunde abhält,
sondern versuchen Sie diesen sofort telefonisch zu erreichen.
Die
meisten Reiseveranstalter haben Informationstafeln in den Hotels,
aus denen sich Name, Anschrift und Telefonnummer des Reiseleiters
ergibt.
Schildern
Sie die aufgetretenen Mängel der Reiseleitung genau und verlangen
Sie sofortige Abhilfe.
Es sollte immer ein Zeuge bei diesen
Gesprächen dabei sein.
Dies sollte nach Möglichkeit nicht
der Reisepartner oder der Ehegatte sein, sondern ein anderer
Reisegast des Hotels.
Achten
Sie darauf, dass ein Beschwerdeprotokoll aufgenommen wird.
Allerdings haben Sie darauf keinen gesetzlichen Anspruch.
Reden
Sie sachlich mit dem Reisleiter und fangen Sie keinen Streit an,
denn das bringt überhaupt nichts.
Um
ihre Forderungen auch vor Gericht beweisen zu können, sollten Sie
die Mängel mit Fotos oder Videoaufnahmen dokumentieren.
Wichtig
ist auch hier, dass ein Zeuge Ihre Beanstandungen bestätigen
kann.
Wenn
es sich um sehr schwerwiegende Mängel handelt, haben Sie nach dem
Gesetz die Möglichkeit, den Reisevertrag zu kündigen und von der
Reiseleitung die Organisation des Rückflugs zu verlangen oder die
Rückreise auf eigene Faust anzutreten.
Sie sollten allerdings
daran denken, dass die Beeinträchtigung der Reise von
deutschen Gerichten unterschiedlich bewertet werden und Ihre Kündigung
nicht unbedingt anerkannt wird. Deshalb sollten Sie versuchen,
erst einmal vor Ort eine Lösung zu finden.
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