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Eine Hand voll Ameisen im Bett ist kein Reisemangel

Ameisen im Hotelzimmer sind bei Reisen in südliche Länder nicht gleich als Reisemangel zu werten. Mit einem bestimmtem Maß an Ungeziefer müsse dort gerechnet werden, entschied das Landgericht Kleve (Az.: 6 S 220/01). Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».

Das gilt auch dann, wenn die Ameisen sich im Bett und insbesondere am Kopfende des Bettes bemerkbar machen. Zwar sei das eine Reiseunannehmlichkeit, nicht aber eine Beeinträchtigung, die Ansprüche auf Reisepreisminderung rechtfertigen könne, befanden die Richter.

In dem verhandelten Fall hatte die Klägerin sich über ein halbes Dutzend Ameisen beschwert, das sie in ihrem Hotelbett ausgemacht hatte. Ein Videofilm mit Szenen des Ungeziefers belegte sogar 10 bis 20 Ameisen. Aber auch diese Zahl bleibe im Rahmen dessen, was auf Grund der «klimatischen und vegetativen Verhältnisse» in südlichen Ländern zu erwarten sei, entschied das Gericht. Dass die Ameisen im Bereich des Kopfendes des Hotelbettes herumkrabbelten, hätte sich zudem durch Verschieben des Bettes auf einfache Weise vermeiden lassen.

 

 

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