Ameisen im Hotelzimmer sind bei
Reisen in südliche Länder nicht gleich als Reisemangel zu werten. Mit einem
bestimmtem Maß an Ungeziefer müsse dort gerechnet werden, entschied das
Landgericht Kleve (Az.: 6 S 220/01). Das berichtet die von der Deutschen
Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht
aktuell».
Das gilt auch dann, wenn die
Ameisen sich im Bett und insbesondere am Kopfende des Bettes bemerkbar machen.
Zwar sei das eine Reiseunannehmlichkeit, nicht aber eine Beeinträchtigung, die
Ansprüche auf Reisepreisminderung rechtfertigen könne, befanden die Richter.
In dem verhandelten Fall hatte
die Klägerin sich über ein halbes Dutzend Ameisen beschwert, das sie in ihrem
Hotelbett ausgemacht hatte. Ein Videofilm mit Szenen des Ungeziefers belegte
sogar 10 bis 20 Ameisen. Aber auch diese Zahl bleibe im Rahmen dessen, was auf
Grund der «klimatischen und vegetativen Verhältnisse» in südlichen Ländern
zu erwarten sei, entschied das Gericht. Dass die Ameisen im Bereich des
Kopfendes des Hotelbettes herumkrabbelten, hätte sich zudem durch Verschieben
des Bettes auf einfache Weise vermeiden lassen.