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Auto-Unfall im Ausland: Besser dokumentieren, leichter regulieren

Wenn es im Ausland gekracht hat, ist die Aufregung meist groß. Der ADAC rät Autofahrern, in einem solchen Fall besonders ruhig zu reagieren. Wie in Deutschland muss zuerst die Unfallstelle gesichert und erste Hilfe geleistet werden. Bei hohem Sachschaden oder wenn Personen verletzt wurden, ist die Polizei zu rufen. In Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Polen, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn nehmen die Ordnungshüter auch Bagatellschäden auf, da hier für die spätere Schadenregulierung in jedem Fall ein polizeiliches Unfallprotokoll vorgelegt werden muss:

Für die Schadenregulierung ist es wichtig, den Unfallhergang und alle wichtigen Daten zu dokumentieren. Dazu gehören Adresse, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln und bestenfalls ein europäischer Unfallbericht von der ADAC-Geschäftsstelle. Verletzte sollten sich von einem Arzt des Reiselandes ein Attest ausstellen lassen. Bei Schmerzensgeldforderungen kann es sonst Probleme mit der ausländischen Haftpflichtversicherung geben. Hat das Auto einen Totalschaden erlitten, sollte ein Kfz-Sachverständiger das Fahrzeug vor der Verschrottung begutachten. Die ADAC-Auslandsnotrufstationen informieren über die richtige Vorgehensweise.

Zurück im eigenen Land geht es an die Schadenregulierung. Seit Anfang 2003 gilt für deutsche Staatsbürger, die einen Auto-Unfall im EU-Ausland, in Liechtenstein, Island oder Norwegen hatten, folgendes Prozedere: Sie wenden sich an den in Deutschland ansässigen Schadenregulierungs-Beauftragten der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Dieser muss den Schadensfall innerhalb von drei Monaten regulieren oder eventuelle Verzögerungen erklären. Dabei findet immer das Verkehrs- und Schadenersatzrecht des Unfall-Landes Anwendung.

Nach Auto-Unfällen in Ländern, die nicht zur EU gehören, sind Ansprüche dagegen direkt bei der ausländischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers anzumelden. Dazu bedarf es oft guter Fremdsprachenkenntnisse und eines ausländischen Anwalts. Unter www.adac.de[1] gibt es Anschriften von ADAC-Vertrauensanwälten im Ausland sowie Merkblätter für Schadensfälle in 44 europäischen Ländern.

Info: Verbraucher News

 

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