Wenn es im Ausland gekracht hat, ist die Aufregung
meist groß. Der ADAC rät Autofahrern, in einem solchen Fall besonders ruhig
zu reagieren. Wie in Deutschland muss zuerst die Unfallstelle gesichert und
erste Hilfe geleistet werden. Bei hohem Sachschaden oder wenn Personen
verletzt wurden, ist die Polizei zu rufen. In Bulgarien, Kroatien, Slowenien,
Polen, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn nehmen die Ordnungshüter
auch Bagatellschäden auf, da hier für die spätere Schadenregulierung in
jedem Fall ein polizeiliches Unfallprotokoll vorgelegt werden muss:
Für die Schadenregulierung ist es wichtig, den
Unfallhergang und alle wichtigen Daten zu dokumentieren. Dazu gehören
Adresse, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, Fotos aus
verschiedenen Blickwinkeln und bestenfalls ein europäischer Unfallbericht von
der ADAC-Geschäftsstelle. Verletzte sollten sich von einem Arzt des
Reiselandes ein Attest ausstellen lassen. Bei Schmerzensgeldforderungen kann
es sonst Probleme mit der ausländischen Haftpflichtversicherung geben. Hat
das Auto einen Totalschaden erlitten, sollte ein Kfz-Sachverständiger das
Fahrzeug vor der Verschrottung begutachten. Die ADAC-Auslandsnotrufstationen
informieren über die richtige Vorgehensweise.
Zurück im eigenen Land geht es an die
Schadenregulierung. Seit Anfang 2003 gilt für deutsche Staatsbürger, die
einen Auto-Unfall im EU-Ausland, in Liechtenstein, Island oder Norwegen
hatten, folgendes Prozedere: Sie wenden sich an den in Deutschland ansässigen
Schadenregulierungs-Beauftragten der Haftpflichtversicherung des
Unfallgegners. Dieser muss den Schadensfall innerhalb von drei Monaten
regulieren oder eventuelle Verzögerungen erklären. Dabei findet immer das
Verkehrs- und Schadenersatzrecht des Unfall-Landes Anwendung.
Nach Auto-Unfällen in Ländern, die nicht zur EU gehören,
sind Ansprüche dagegen direkt bei der ausländischen Haftpflichtversicherung
des Unfallverursachers anzumelden. Dazu bedarf es oft guter
Fremdsprachenkenntnisse und eines ausländischen Anwalts. Unter www.adac.de[1]
gibt es Anschriften von ADAC-Vertrauensanwälten im Ausland sowie Merkblätter
für Schadensfälle in 44 europäischen Ländern.
Info: Verbraucher News