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Bei verpassten Anschlüssen Schadenersatz fordern

Urlauber, die bei der Hin- oder Rückreise Anschlüsse verpassen, können in gewissen Umfang Schadenersatz fordern. Hat ein Zug, der die Reisenden zu einem Flughafen bringen soll Verspätung, übernehme das entsprechende Verkehrsunternehmen gegen Vorlage der Quittung die Kosten für eine Taxifahrt. Das teilt die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit.

Verpasse der Urlauber trotz Umsteigen in ein Taxi seinen Flieger, müssten die vollen Anreisekosten erstattet werden. Bei Verspätungen von Fernzügen von mehr als 90 Minuten bekomme der Reisende von der Deutschen Bahn einen Gutschein über 25 Euro, bei Verspätungen ab 30 Minuten einen 10-Euro-Gutschein, so die Verbraucherschützer. Müsse bei der Rückreise der Heimweg wegen einer verspäteten Maschine mit dem Taxi statt mit der Bahn angetreten werden, sollten Touristen die Kosten von Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter zurückfordern.

 

 

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