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Bei verpassten Anschlüssen
Schadenersatz fordern
Urlauber, die
bei der Hin- oder Rückreise Anschlüsse verpassen, können in gewissen Umfang
Schadenersatz fordern. Hat ein Zug, der die Reisenden zu einem Flughafen bringen
soll Verspätung, übernehme das entsprechende Verkehrsunternehmen gegen Vorlage
der Quittung die Kosten für eine Taxifahrt. Das teilt die Verbraucher-Zentrale
Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit.
Verpasse der
Urlauber trotz Umsteigen in ein Taxi seinen Flieger, müssten die vollen
Anreisekosten erstattet werden. Bei Verspätungen von Fernzügen von mehr als 90
Minuten bekomme der Reisende von der Deutschen Bahn einen Gutschein über 25
Euro, bei Verspätungen ab 30 Minuten einen 10-Euro-Gutschein, so die
Verbraucherschützer. Müsse bei der Rückreise der Heimweg wegen einer verspäteten
Maschine mit dem Taxi statt mit der Bahn angetreten werden, sollten Touristen
die Kosten von Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter zurückfordern.
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